Kfz-Gutachten
Unfall – was nun? – UNFALLGUTACHTER24 GmbH
Unfallgutachten nach einem Unfall!
Ein Haftpflichtschaden tritt ein, wenn Sie nicht der Verursacher des Unfalls, sondern der Geschädigte sind. Der Unfallverursacher beziehungsweise dessen Versicherung ist verpflichtet, den gesamten Schaden, der Ihnen entstanden ist zu bezahlen. Dazu gehört auch das Kfz-Gutachten.

Wie lange dauert ein Kfz-Gutachten?
Ich erstelle Ihr Kfz-Gutachten innerhalb von 24 Stunden!
Wieviel kostet ein Unfallgutachten?
Wenn Sie am Unfall nicht Schuld sind, dann ist das Kfz-Gutachten für Sie kostenfrei. Dabei rechne ich meine Kosten mit der gegnerischen Versicherung ab
Wie läuft ein Kfz-Gutachten ab?
Nach der Besichtigung ermittle ich die Schadenshöhe, Wiederbeschaffungswert usw. für Ihr Kfz-Gutachten, danach leite ich es an die gegnerische Versicherung weiter
Hilfe durch einen Anwalt?
Wenn Sie Hilfe durch einen Anwalt brauchen, empfehle ich Ihnen gerne einen Anwalt zu Ihrem Kfz-Gutachten

Fiktive Abrechnung nach Kfz-Gutachten
Sie dürfen bestimmen, ob Sie sich das Geld von der Versicherung auszahlen oder das Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren lassen wollen.
Unfallgutachten – Abrechnung nach Totalschadenbasis
Wenn auf Totalschadenbasis abgerechnet wird, wird der Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs vor Unfalleintritt von mir ebenso ermittelt, wie der Restwert des verunfallten Wagens. Denn in diesen Fällen erhalten Sie von der Versicherung den Wiederbesschaffungsaufwand, das ist der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes (den Sie vom Restwertkäufer erhalten).
Kfz-Gutachten (Kurzgutachten)
Bei Bagatellschäden reicht ein Kurzgutachten dafür aus, Schadensersatz bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Da ich für die fertigstellung des Kurzgutachtens nur 2 Stunden brauche, erhalten Sie es noch am selben Tag von mir und wird auf Wunsch von Ihnen gleichzeitig an die gegnerische Versicherung übermittelt.
Plausibilitätsprüfung
Eine Plausibilitätsprüfung gibt Auskunft darüber, ob dass Schadensbild, zur Schadenschilderung und zum Schadenhergang passt. Denn oft hat der Besitzer keine Kenntnis darüber, ob ein Altschaden am verunfallten Fahrzeug schon vor Unfalleintritt vorhanden war. Deshalb schaue ich mir den Schaden an Ihrem Fahrzeug genau an und bespreche mit Ihnen den Unfallhergang. Dazu stelle ich Ihnen auch ein paar Fragen, wie z.B.: was für ein Fahrzeug der Unfallgegner hatte und mit welcher Geschwindigkeit sich der Schaden ereignet hat. Falls ich einen Altschaden im Schadensbereich feststelle, wird das im Kfz-Gutachten („Neu für Alt“) in Abzug gebracht.
Reparaturbestätigung
Wenn Sie eine Unfallreparatur selbständig entsprechend einem vorliegenden Kfz-Gutachten durchgeführt haben, können Sie sich das von mir bestätigen lassen. Ebenso können Sie wenn Sie sich die Zeit sparen möchten, Ihre Lichtbilder vom reparierten Schaden mit der aktuellen Tageszeitung per Mail mir zuschicken, damit ich die Reparaturbestätigung ausstellen kann.
Kfz-Gutachten bei Kaskoschäden
Sollten Sie für den Schaden am eigenen Fahrzeug selbst verantwortlich sein, dann liegt ein Kaskoschaden vor. Denn in diesen Fällen bestellt die Versicherung meistens selbst einen Gutachter zur Erstellung des Kfz-Gutachtens.
Kfz-Gutachten vom Kraftfahrzeugtechnikermeister
Wenn Sie ein Kfz-Gutachten von einem kompetenten Kfz-Gutachter möchten, rufen Sie mich an, um mit mir ein Termin zu vereinbaren. Dann komme ich wenn Sie wünschen kurzfristig zu Ihnen, um den Schaden bei Ihnen direkt Vor-Ort aufzunehmen. Danach wird das Kfz-Gutachten von mir innerhalb von 24 Stunden erstellt und auf Wunsch an die gegnerische Versicherung übermittelt.
Meisterbrief und Zertifikate
Zertifikat: Verband freier Kraftfahrzeug - Sachverständiger e.V.
Zertifikat: Kraftfahrzeug-Servicetechniker
Meisterbrief: Kraftfahrzeugtechnikermeister
Zertifikat: Airbag und Gurtstraffer
Zertifikat: Kraftfahrzeug-Klimaanlagen
Für den Geschädigten ist bei einem unverschuldeten Unfall das Kfz-Gutachten kostenlos!
Die Kosten trägt der Unfallgegner oder dessen Versicherung.

Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert wird im Unfallgutachten ausgewiesen, denn hierbei handelt es sich um den Betrag, den Sie benötigen würden, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben. Deshalb werden hierbei die Faktoren wie das Alter, die Laufleistung und die Ausstattung berücksichtigt.

Wertminderung
Eine mögliche merkantile Wertminderung wird im Unfallgutachten mit berücksichtigt. Wenn Sie sich einen Überblick über meine Fälle verschaffen möchten, schauen Sie in meine Galerie. (Link)

Vor- und Altschäden
Im Kfz-Gutachten werden die Vor- und Altschäden berücksichtigt, ein Vorschaden ist ein reparierter Schaden, ein Altschaden ist ein vorhandener Schaden, deshalb frage ich Sie, ob das Fahrzeug mal einen Schaden hatte.

Diagnose
Der Fehlerspeicher wird ausgelesen und diagnostiziert, dass Diagnoseprotokoll fließt mit in das Kfz-Gutachten ein.

Nutzungsausfall
Für die Zeit in der das Fahrzeug tatsächlich ausfällt, erhalten Sie eine Nutzungsausfallentschädigung, denn die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp und wird im Unfallgutachten berücksichtigt und steht Ihnen zu, da in der Zeit wo Ihr Fahrzeug in der Werkstatt ist, Sie ein Ersatzfahrzeug brauchen.

Restwert
Unabhängig von der Höhe des Schadens hat der Unfallwagen immer noch einen Restwert, denn dieser ist im Falle eines Totalschadens wichtig und wird daher im Kf-Gutachten ermittelt.
PARTNER UND VERBAND


Wenn Sie sich für mich entscheiden!
- jederzeit erreichbar (24/7)
- Vor-Ort-Service
- Beratung und Ersteinschätzung
- Besichtigung am selben Tag
- Begutachtung auch an Feiertagen
- Erstellung des Kfz-Gutachtens innerhalb von 24 Stunden
- bestehende Kooperation mit Rechtsanwalt Torsten Senn in Stuttgart
- (Meisterbrief) Kraftfahrzeugtechnikermeister
- Verbandsmitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. (BDSF)
“Das sagen meine Kunden.”









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